Spielgruppen: Eltern-Informationen / Vertragsbedingungen

Spielgruppe

Was ist eine Spielgruppe? Die Spielgruppe ist eine konstante Gruppe von Kleinkindern, die sich regelmässig zum Spielen und Werken treffen. Das spielerische Erleben, die Kreativität und das gemeinsame Tun stehen dabei im Zentrum der Aktivitäten. Die Spielgruppe ermöglicht dem Kind, sich und die Umwelt spielend kennen zu lernen. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und an deren Entwicklungsstand. Die Spielgruppe bietet dem Kind neue ausserfamiliäre Erfahrungen und sind ein optimales soziales Erfahrungsfeld. Zudem dürfen Kinder in Spielgruppen mit verschiedensten Materialen werken und experimentieren. In Spielgruppen sind die Angebote im spielerischen und kreativen Bereich freiwillig. Das Kind erhält so die Möglichkeit, sich bei Bedarf zurückzuziehen, zu beobachten und seinen eigenen Rhythmus zu leben, um auf seine Art am Geschehen teilzunehmen. Die Spielgruppe verzichtet daher auf einen Spiel- oder Lernplan. Die Kinder bestimmen ihre Aktivitäten so weit wie möglich selbst.

Was bringt die Spielgruppe dem Kind? Das Kind kann eine langsame Ablösung von seinen engsten Bezugspersonen üben. Durch den Kontakt mit anderen Kindern und deren Eigenheiten übt es automatisch Offenheit, Spontanität und Selbständigkeit. Es erweitert durch das Bildungsmittel Spiel seine handwerklichen, sprachlichen, geistigen, sozialen und motorischen Fähigkeiten. Der Übertritt in den Kindergarten wird deutlich leichter. Kindern mit Migrationshintergrund hilft die Spielgruppe bei der Integration und der Sprachförderung und ermöglich so ebenfalls einen leichteren Kindergartenstart.

Was bringt die Spielgruppe den Eltern? Die Eltern haben die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen Eltern auszutauschen. Die Eltern erhalten in der Spielgruppe die Möglichkeit sich ohne Zeitdruck von den Kindern abzulösen. Zudem ermöglicht die Spielgruppe den Eltern für eine gewisse Zeit ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen.

Pädagogisches Leitbild/Betreuungskonzept

Die Spielgruppenleiterin hält sich in der Begleitung und Unterstützung der Kinder an die Erkenntnisse des Orientierungsrahmens für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (Link) und an die 9 Leitsätze der Spielgruppenpädagogik (Link).

Spielgruppenbeginn

Die Spielgruppe orientiert sich am Schulstart der Schule Niederwil. Wir starten jeweils nach den Sommerferien, in der zweiten Schulwoche.

Leitung

Die Spielgruppe wird durch ausgebildete Spielgruppenleiterinnen oder Fachpersonen für Kleinkinder geleitet. Die Spielgruppenleiterinnen gestalten im Rahmen des pädagogischen Leitbildes die Spielgruppenstunden frei.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular. Die Eltern akzeptieren mit dem Abschicken des Onlineformulares alle Vertragsbestimmungen (Elterninfos) der Spielgruppe Kinderlaube. Nach dem Eingang der Onlineanmeldung erhalten die Eltern eine Bestätigung per Mail. Alle wichtigen Infos zur Spielgruppe, einen Jahresplan sowie eine persönliche Einladung für das Kind werden per Post versendet. Mit dem Abschicken der Onlineanmeldung, melden Sie ihr Kind definitiv für den Spielgruppenbesuch an.
Möchten Sie gerne einen Schnupperbesuch machen, melden Sie sich via Kontakt über die Mailadresse bei der Spielgruppenleiterin für einen Termin.

Ein Eintritt unter dem Jahr ist bei freien Plätzen jederzeit möglich.

Probezeit

Die ersten vier Wochen seit dem Eintritt des Kindes in die Spielgruppe gelten als Probezeit. In dieser Zeit ist ein Austritt jederzeit möglich, wobei der volle Monat bezahlt werden muss. Der Restbetrag wird zurückerstattet.

Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag gilt für ein Jahr und endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres. Die Eltern können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Quartals aus wichtigen Gründen schriftlich kündigen. Möchte ein Kind ein weiteres Spielgruppenjahr besuchen, ist eine neue Anmeldung nötig. Bei mehreren Kindern der gleichen Familie ist für jedes Kind eine Anmeldung auszufüllen.

Vertragsrücktritt

Die Onlineanmeldung ist verbindlich. Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von 80.-.

Fotos / WhatsApp-Gruppe

Die Spielgruppe ist befugt, für interne Beobachtungen, Dokumentationen und Elterngeschenke Fotos zu machen. Zudem machen wir ein Gruppen-Foto pro Jahr. Diese Fotos werden nicht veröffentlicht.
Es ist möglich, auf der Anmeldung auszuwählen, ob man persönlich Fotos vom Kind per WhatsApp erhalten möchte.
Die Kinderlaube führt pro Gruppe eine WhatsApp-Gruppe für die Eltern. Dort werden wichtige, kurzfristige Informationen für die Eltern abgegeben. Auf der Anmeldung können Sie uns mitteilen, ob Sie dieser Gruppe beitreten möchten.

Kosten

Ein Spielgruppenbesuch kostet pro Monat (= 1 Halbtag in der Woche):

– 90.- Mini-Spielgruppe
– 90.- Dinne- / Dusse-Spielgruppe

Je nach Art der Gruppe ist im Spielgruppenbeitrag Folgendes enthalten: Bastel- und Verbrauchsmaterial, Spielgruppenreise, regelmässige Waldbesuche, Feiern (Samichlaus, Fasnacht, Weihnacht), Glückstag (kleines Geschenk pro Kind), Abschlussfeier mit den Eltern.

– der Juli ist beitragsfrei
– für den administrativen Aufwand wird einmalig pro Jahr 30.- zusätzlich verrechnet.

Die Rechnung wird jeweils pro Quartal (4x pro Jahr) versendet. Die Rechnung ist bis zum Ende des Vormonates (jeweils vor dem Beginn des neuen Quartals) zu bezahlen. Die Quartalsrechnung muss vollständig bezahlt werden, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht (es wird der reservierte Platz bezahlt). Die Spielgruppe Kinderlaube ist berechtig, ein Kind vom Spielgruppenbesuch auszuschliessen, wenn der geschuldete Betrag nicht einbezahlt wird. Es soll kein Kind aus finanziellen Gründen die Spielgruppe nicht besuchen können. Bitte informieren Sie sich doch bei Soliday-Aargau (Link) oder nehmen Sie mit der Spielgruppenleiterin Kontakt auf.

Beitragsreduktion bei Krankheit

Kann das Kind die Spielgruppe wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger als einen Monat nicht besuchen, können die Eltern ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Quartalbeitrages stellen. Die Spielgruppe ist bereit in diesem Fall das Geld zurück zu erstatten.

Ausfall der Spielgruppe

Ist die Leiterin durch Krankheit oder andere wichtige Gründe nicht in der Lage die Spielgruppenstunden zu leiten, wird eine Vertretung organisiert.
Sollte die Spielgruppe aufgrund eines behördlichen Beschlusses nicht öffnen dürfen, werden bereits geleistete Beiträge für diese Zeit nicht zurückerstattet. Es besteht kein Anrecht auf ein Nachholen der ausgefallenen Stunden.

Versicherung

Die Eltern versichern das Kind gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht. Der Versicherungsschutz muss bei Besuch der Spielgruppe gegeben sein. Die Kinder sind nicht über die Kinderlaube versichert.

Zeiten, Ferien und Feiertage

Die Zeiten sowie die Tage der einzelnen Gruppen sind auf der Homepage unter Angebote zu finden. Die Ferien und Feiertage passen wir den Regelungen der Schule Niederwil an. Der Ferienplan ist ebenfalls auf der Homepage zu finden. Zusätzlich wird vor dem Spielgruppenbeginn ein Jahresplan verschickt. Darauf sind alle wichtigen Termine (Feiertage, Ferien und Anlässe) aufgeführt.

Übergabe des Kindes

Für die Spielgruppenleitung ist es wichtig, dass die Spielgruppenzeiten…

– Innen und Innen/Aussen-Spielgruppe: von 8.45Uhr bis 11.15Uhr
– Mini-Spielgruppe: von 9.00Uhr bis 11.00Uhr

… eingehalten werden. Melden Sie uns frühzeitig eine Abwesenheit (Ferien, Krankheit, andere Termine). Verpasste Stunden werden nicht zurückerstattet. Die Eltern melden der Spielgruppenleiterin, wenn eine andere Person das Kind abholt. Ansonsten wird das Kind nicht entlassen.

Krankes Kind

Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Zudem ist der Spielgruppenleitung zu melden, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist (Windpocken, Masern, Scharlach…). Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich die Eltern, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die Eltern holen das Kind so rasch als möglich ab. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.

Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen

Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste-Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch das Verabreichen von Notfallmedikamenten, welche vom Kind mitgebracht werden und der Spielgruppenleitung abgegeben werden. Die Spielgruppe verfügt über eine kleine Notfall-Apotheke um kleinere Wunden wie Schnitte, Schürfungen, Prellungen zu behandeln. Das Spielgruppenpersonal ist befugt, das Kind mit der Notfallapotheke zu behandeln. Allergien auf Pflaster oder Salben/Sprays sind der Spielgruppenleitung mitzuteilen. Das Spielgruppenpersonal ist befugt, das Kind auf die Toilette zu begleiten und wenn nötig Hilfe anzubieten. Ebenfalls ist es der Spielgruppe erlaubt, ein Kind zu wickeln. Die Spielgruppe verfügt aber über keinen separaten Wickelraum.

Haftung

Die Kinderlaube haftet nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen (Übergangsobjekte, Kleider, Schmuck…). Die Spielgruppe verfügt über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.

Schweigepflicht

Die Spielgruppe ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.